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Die Anmeldung zur Offenen Ganztagsschule ist freiwillig. Sobald Sie sich dafür entscheiden, Ihr Kind für den offenen Ganztag anzumelden, ist diese verbindlich für das gesamte Schuljahr und der Schüler oder die Schülerin unterliegt der Teilnahme- und Anwesenheitspflicht (Schulpflicht).
- OGS
- 08. Juni 2026
- Sabine Thierfelder
