DSdZ-Antragstellung
DSdZ-Antragstellung
Unsere Schule beteiligt sich im Schuljahr 2024/2025 an der „Digitalen Schule der Zukunft“.
Der Freistaat Bayern unterstützt den Kauf des mobilen Endgeräts mit einem Zuschuss i. H. v. bis zu 350 Euro. In diesem Schuljahr kann die Anschaffung von Tablets und Notebooks für den Unterrichtseinsatz in den 8. und 9. Klassen an unserer Schule gefördert werden. Dies gilt für Geräte, die ab dem 01.07.2024 gekauft worden sind und die Mindestanforderungen erfüllen. Um diese Fördermittel zu erhalten, müssen Eltern oder Erziehungsberechtigte einen entsprechenden Antrag stellen.
Ablauf der Antragsstellung
- Ab sofort können Sie, sofern Sie im letzten Schuljahr keine Förderung erhalten haben, Ihren Antrag auf der Internetseite www.dsdz.bayern.de ausfüllen und die notwendigen Belege (Kaufnachweis, Zahlungsbeleg) hochladen.
- Der online ausgefüllte Antrag wird Ihnen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugeschickt.
- Die Anträge werden anschließend von der Schule geprüft und an das Landesamt für Schule übermittelt.
- Danach werden die Förderbescheide an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse gesendet und die Förderung ausbezahlt.
Der Online-Antrag kann bis spätestens 31. Januar 2025 gestellt werden.
Eine Hilfestellung zum Ausfüllen des Online-Formulars finden Sie auf der Homepage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: www.km.bayern.de/dsdz/antrag
- Sekretariat
- 08. Januar 2025
- Simon Bengler