Leistungserhebungen

Leistungserhebungskonzept am COG für 2023/24

Große Leistungsnachweise

Große Leistungsnachweise sind Schulaufgaben. Pro Fach kann ein Großer Leistungsnachweis durch gleichwertige Leistungsnachweise oder zwei Kurzarbeiten ersetzt werden (siehe unten)

Schulaufgaben 2023/24 5.
Klasse
6.
Klasse
7.
Klasse
8.
Klasse
9.
Klasse
10.
Klasse
11.
Klasse
NTG SG NTG SG NTG SG NTG SG
Deutsch 4 4 4 4 4 3 3 3 3 3 3
Mathe 4 4 4 3 3 4 4 3 3 3 3
Englisch 4 4 4 3 3 3 3 3 3 3 3
Latein (2. Fremdsprache) - 4 4 4 4 3 3 3 3 3 3
Französisch (2. Fremdsprache) - 4 4 4 4 3 3 3 3 3 3
Spanisch (3. Fremdsprache) - - - - 4 - 4 - 3 3 3
Physik - - - 2 2 2 2 2 2 2 2
Chemie - - - 2 - 2 - 2 - 2 -

Abkürzungen: NTG = Naturwissenschaftliches-technologisches Gymnasium, SG = Sprachliches Gymnasium

Am COG wird ein großer schriftlicher Leistungsnachweis in folgenden Fächern und Jahrgangsstufen durch andere Formen der Leistungserhebung ersetzt:

Deutsch 5. und 6. Klasse: Eine Grundkompetenzen- statt einer Aufsatz-Schulaufgabe
7. Klasse: Schulinterner Test über den Stoff des Schuljahres am Jahresende
9. Klasse: Eine mündliche Prüfung („Debatten-Schulaufgabe“)
Englisch 7. und 10. Klasse: Jahrgangsstufentests als kleiner Leistungsnachweis
7. und 10. Klasse und Q12/1: mündliche Schulaufgabe
Französisch 7., 8., 9. Klasse und Q12/1: mündliche Schulaufgabe
Spanisch 9. Klasse (S3) und Q11/2: mündliche Schulaufgabe

Grundsätze

  • Kleine Leistungsnachweise sind Kurzarbeiten (Stoff von max. 10 Unterrichtsstunden, werden nachgeschrieben), fachliche Leistungstests (zentral oder schulintern gestellt), angekündigte kleine Leistungsnachweise (Stoff von i.d.R. 4-6 vorangehenden Unterrichtsstunden + Grundwissen, können nachgeschrieben werden), Stegreifarbeiten (Stoff von zwei vorangehenden Unterrichtsstunden + Grundwissen), mündliche (Rechenschaftsablagen, Unterrichtsbeiträge, Referate), praktische Leistungen und Projektnoten, bei welchen mündliche, schriftliche und praktische Leistungen bewertet werden können, dies ist den Schüler*innen im vorab bekannt zu geben.
  • Schulaufgaben werden mindestens eine Woche vorher angekündigt. An einem Tag darf nur eine Schulaufgabe, in einer Kalenderwoche sollen nicht mehr als zwei Schulaufgaben abgehalten werden. Letzteres gilt nicht für nachzuholende Schulaufgaben.
  • Schulaufgaben dauern bis zu 60 Minuten, in Deutsch ab Jahrgangsstufe 8 angemessen länger. Kurzarbeiten und angekündigte kleine Leistungsnachweise dauern max. 30 Minuten, Stegreifarbeiten max. 20 Minuten, fachliche Leistungstests bis zu 45 Minuten.
  • Pro Schulhalbjahr und pro Fach sind mindestens zwei kleine Leistungsnachweise zu erheben. Im kombinierten Fach NuT sind pro Fach mindestens so viele kleine Leistungsnachweise pro Halbjahr zu erheben, wie Stunden unterrichtet werden. Die Fächer Kunst und Sport sind davon ausgenommen.
    In den Jahrgangsstufen 5 – 10 muss mindestens eine echte mündliche Note und mindestens ein kleiner schriftlicher Leistungsnachweis vorliegen. Versäumte schriftliche kleine Leistungsnachweise können durch mündliche Noten ersetzt werden. In Musik kann ein kleiner schriftlicher LN durch eine praktische Leistung ersetzt werden. In der Q-Stufe müssen mindestens zwei kleine Leistungsnachweise, davon mindestens eine echte mündliche Note vorhanden sein.
    Im Fach Deutsch können auf Grund von Übungsaufsätzen auch nur mündliche kleine Leistungsnachweise in einzelnen Jahrgangsstufen erhoben werden.
    In den modernen Fremdsprachen sollen in allen Jahrgangsstufen insgesamt mindestens so viele kleine (schriftliche und mündliche zusammen) wie große Leistungsnachweise erhoben werden. Beispiel: 7. Klasse – 4 SA → insgesamt 4 kl. LN. In den ersten beiden Lernjahren sollte 1 kleiner schriftlicher Leistungsnachweis pro Halbjahr geschrieben werden. Dieser sollte vor der ersten Schulaufgabe liegen. In den folgenden Lernjahren soll die Art der kleinen Leistungsnachweise im Ermessen der Lehrkraft liegen.
    Bei Einführung der neuen Kernfächer Chemie und Physik in der Mittelstufe soll vor der ersten Schulaufgabe ein kleiner schriftl. Leistungsnachweis geschrieben werden.
  • In Fächern, die epochal oder einstündig unterrichtet werden, müssen mindestens drei Einzelnoten, davon mindestens eine mündlich und eine schriftlich, erhoben werden. Im epochal unterrichteten Fach Kunst, in welchem i.d.R. praktische Leistungsnachweise angefertigt werden, sind mind. 2 kleine Leistungsnachweise ausreichend.
  • Bei Schülern und Schülerinnen mit nachgewiesener Legasthenie mit einer Wertung von schriftlich zu mündlich mit 1 : 1 muss die Anzahl der mündlichen Noten mindestens der Anzahl der schriftlichen Noten entsprechen.
  • Die Leistungsnachweise sind gleichmäßig über das Schuljahr zu verteilen. Zum ersten Notenstandsbericht soll in jedem Fach mindestens eine Note eingetragen sein.

Von Lehrerkonferenz und Elternbeirat beschlossene Modusmaßnahmen

Am COG besteht das Einverständnis des Elternbeirats zu folgenden zusätzlichen Möglichkeiten:

  • Schwerpunkte des Jahresstoffs in letzter Schulaufgabe (Modus Nr. 20), angewandt in
    • Deutsch: schulinterner Jahrgangsstufentest in der 6., 7. und 8. Klasse
    • Englisch: schulinterner Jahrgangsstufentest in der 6. Klasse
    • Mathematik: schulinterner Jahrgangsstufentest in der 6., 8. und 10. Klasse
  • Schulinterne Jahrgangsstufentests zum Grundwissen (Modus Nr. 22), angewandt in Natur und Technik in der 6. Klasse und Mathematik in der Q-Stufe
  • Leistungserhebungen über die Lerninhalte mehrerer Unterrichtsstunden in allen Jahrgangsstufen (Modus Nr. 21, mit Beschränkung auf angekündigte Leistungserhebungen)
  • Vollständiger Verzicht auf Stegreifarbeiten in Q11/12.

Beschlüsse der Lehrerkonferenz

  • Der Bayerische Mathematiktest in der Jahrgangsstufe 8 und 10 wird als kleiner Leistungsnachweis gewertet.
  • An Tagen mit Schulaufgaben werden keine weiteren schriftlichen Leistungserhebungen abgehalten. An Tagen mit angekündigten fachlichen Leistungstests ist hingegen die Abhaltung von Stegreifarbeiten zulässig.
  • Am ersten Tag nach mehrwöchigen Ferien werden keine schriftlichen Leistungserhebungen abgehalten.
  • Versäumter Unterrichtsstoff muss selbstständig nachgeholt werden. In Prüfungen muss auch dieser Stoff vom Schüler*innen beherrscht werden. Auch wer die Stunde vor einer Stegreifarbeit versäumt hat, muss diese Prüfung grundsätzlich mitschreiben. Wenn die Schüler*in Gelegenheit hatte, den Stoff nachzuholen, wird sie auch gewertet. Über Ausnahmen (insbesondere bei Krankheit) entscheidet die Fachlehrkraft.
  • Die Schulleitung kann Ausnahmen von diesen Grundsätzen genehmigen.
  • Es gibt notenfreie Zeiten (z.B. vor und am Tag nach einem großen Schulkonzert), die von der Schulleitung festgelegt werden
  • Schulleitung
  • 10. April 2024
  • Unbekannt