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Satzung der Schülermitverantwortung des Carl-Orff-Gymnasiums

[Vorwort] [SMV-Rat] [Die Verantwortlichenversammlung] [Forum]

Vorrede:

(1) Dies ist die Satzung der Schülermitverantwortung des Carl-Orff-Gymnasiums. In dieser Satzung drückt sich in Vertretung durch die Klassensprecher der Wille aller Schüler aus die Arbeit der SMV demokratisch und effizient zu gestalten und somit das schulische Leben zu verbessern.
(2) Es ist Ziel der Satzung einen Schulalltag zu ermöglichen, der sowohl optimale Lernbedingungen als auch eine soziale und lebendige Gemeinschaft gewährt.
(3) Desweiteren soll die Satzung, ohne die schulische Bildung zu beeinträchtigen, der Schülerschaft einen Ausgleich zum lernintensiven Schulalltag bieten.

Inhalt

Vorwort

Die drei Einrichtungen der SMV:

1. Der SMV-Rat
1.1. Zusammensetzung und Wahl der Mitglieder
1.2. Einberufung, Planung und Leitung
1.3. Funktion und Arbeitsweise des Rates
1.4. Aufgaben der einzelnen Mitglieder
1.4.1. Die Schülersprecher
1.4.2. Die Stufensprecher
1.4.3. Der Finanz-Beauftragte
1.4.4. Der PR-Beauftragte
1.5. Personelle Änderungen

2. Die Verantwortlichenversammlung
2.1. Zusammensetzung
2.2. Einberufung, Planung und Leitung
2.3. Funktion und Arbeitsweise der Verantwortlichenversammlung

3. Das Forum
3.1. Zusammensetzung
3.2. Einberufung, Planung und Leitung
3.3. Funktion und Arbeitsweise des Forums

Vorwort

(1) Teil der Schülermitverantwortung ist jeder Schüler des Carl-Orff-Gymnasiums.
(2) Aufgabe der SMV-Satzung ist es, die Arbeit der SMV zu regeln.
(3) Durch die gegebenen Strukturen soll es der SMV ermöglicht werden, in Form einer produktiveren Arbeitsweise das Schulleben lebendiger zu gestalten.
(4) Die Zusammenarbeit und die Kommunikation mit Direktorat, Kollegium und Schülerschaft stellen einen wichtigen Aspekt dar.
(5) Der Inhalt der Satzung wird von jedem in der SMV aktiven Schüler durch seine Mitarbeit anerkannt.
(6) Es ist Aufgabe der Leitung einer Sitzung bei den Redezeiten der Mitglieder und der Gäste auf ein angemessenes Maß zu achten, um einen adäquaten Ablauf der Sitzung zu ermöglichen.
(7) Mit den im Anhang befindlichen Dokumenten und Erfahrungsberichten sollen Aufgaben und Arbeitspraktiken der einzelnen Organe der Satzung erleichtert werden.
(8) Diese Dokumente sind nicht Teil der Satzung.
(9) Änderungen an der Satzung werden mittels einer 2/3 Mehrheit in der Verantwortlichenversammlung beschlossen, oder aber durch einen einstimmigen Beschluss des Rates mit der Zustimmung des Direktors.
(10) Die Inhalte dieser Satzung sind in jeder Beziehung den Bestimmungen des Bayerischen Erziehungsgesetzes und der Gymnasialen Schulordnung untergeordnet.

1. Der SMV-Rat

1.1. Zusammensetzung und Wahlverfahren
(1) Der SMV-Rat besteht aus den drei Schülersprechern, den Stufensprechern, dem Finanz-Beauftragten und dem PR-Beauftragten.
(2) Diese bleiben regulär im Amt, bis ihre Nachfolger im folgenden Schuljahr ordnungsgemäß gewählt wurden.
(3) Die Anwesenheit der Verbindungslehrer bei den Sitzungen ist, soweit möglich, erwünscht.
(4) Weitere geladene Gäste sind die Vertreter der Schülergruppen, also der Schülerzeitung, des Politik Arbeitskreises, der Multistars, der Tutoren und des Homepageteams.
(5) Sie sind rechtzeitig durch den PR-Beauftragten einzuladen.
(6) Die Schülersprecher werden gemäß den Vorgaben der GSO gewählt.
(7) Die Stufensprecher werden spätestens drei Wochen nach der Wahl der Schülersprecher von den Klassensprechern ihrer Stufe gewählt.
(8) Voraussetzung um für das Amt des Stufensprechers zu kandidieren ist das Amt des Klassenstufensprechers.
(9) Die Wahl der Klassenstufensprecher geht der der Stufensprecher direkt voraus und erfolgt durch die Klassensprecher der entsprechenden Klassenstufe.
(10) Um für das Amt des Klassenstufensprechers zu kandidieren ist das Amt des Klassensprechers Voraussetzung.
(11) Die Beauftragten werden spätestens eine Woche nach der Wahl der Stufensprecher von selbigen sowie den Schülersprechern mit absoluter Mehrheit gewählt.
(12) Allgemein gilt:
  1. Wahltermine, die der Schülerschaft nicht mindestens eine Woche im Voraus durch eine Durchsage oder einen Rundbrief bekannt gegeben werden, sind unzulässig.
  2. Die Wahlen erfolgen schriftlich und geheim.
  3. Zur Wahl ist die absolute Mehrheit der Stimmen erforderlich.
  4. Sollte in den ersten drei Wahlgängen keiner der Kandidaten mehr als die Hälfte der Stimmen erreichen, so genügt eine einfache Mehrheit.
(13) Die Mitglieder des Rates sind ausschließlich ihrem eigenen Gewissen sowie ihrem Amt verpflichtet.
(14) Eine Beeinflussung oder Instrumentalisierung der Ratsmitglieder ist unzulässig.

1.2. Einberufung, Planung und Leitung
(1) Der SMV-Rat tritt nach Informierung aller Mitglieder durch den PR-Beauftragten mindestens monatlich zusammen, wenn möglich sogar alle 2 Wochen, wobei es dem Moderator vorbehalten ist einen Termin zu bestimmen.
(2) Moderator ist einer der drei Schülersprecher nach dem Rotationsprinzip, den weiteren Mitgliedern des Rates steht es offen den Vorsitz zu beantragen, wobei es bei den Schülersprechern liegt, ihnen dies zu gewähren.
(3) Der Moderator einer Sitzung ist für ihre Planung, die Ausarbeitung einer Tagesordnung, deren rechtzeitige Bekanntgabe sowie das Bestimmen eines Protokollführers verantwortlich.
(4) Außerordentliche Sitzungen können, wenn die Notwendigkeit besteht, jederzeit von einem der Mitglieder vorgeschlagen werden.
(5) In Absprache mit mindestens zwei Schülersprechern übernimmt dieses Mitglied den Vorsitz für die Sitzung.
(6) Sollten mindestens zwei Schülersprecher gegen die Moderation des Mitgliedes Einwände erheben oder freiwillig von der Moderation Abstand genommen werden, übernimmt einer der Schülersprecher oder ein anderes Mitglied des Rates die Leitung.
(7) Die Planung und Informierung aller weiteren Mitglieder des Rates ist Aufgabe des Moderators.
(8) Grund für die Einberufung einer außerplanmäßigen Sitzung kann jeder wichtige und akute Umstand sein.
(9) Wer eine außerordentliche Sitzung anberaumt, muss alle Mitglieder des Rates darüber informieren und einen Termin finden, zu dem über die Hälfte der Ratsmitglieder erscheinen können.


1.3. Funktion und Arbeitsweise des Rates
(1) Die Funktion des SMV-Rates ist die Koordination der Arbeit der SMV.
(2) Hierfür verschafft sich der Rat einen Überblick über die Planung von Aktionen und sorgt für die geordnete Durchführung.
(3) Die Planung von Aktionen wird von Beginn an in enger Zusammenarbeit mit dem Rat durchgeführt, indem der Rat sowohl die Aktion als auch deren Leitung billigt, die sich vor Beginn der Planung an den Rat wenden um die Aktion vorzustellen und sich so strukturelle und finanzielle Hilfe von Seiten der SMV zusichert.
(4) Im Fortgang der Planung der Aktion behält er mittels genauer schriftlicher Unterlagen und Informationen und einer genauen, sich zunehmend konkretisierenden Kalkulation den Überblick über die Aktion.
(5) Deshalb sollte die Leitung der Aktion, sofern diese innerhalb der nächsten zwei Monate stattfindet, bei möglichst jeder Sitzung aktuelle Information vorstellen und für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehen.
(6) Um die Planung einer Aktion zu erleichtern, findet sich im Anhang dieser Satzung ein Schreiben, das auf zu beachtende Einzelheiten bei der Planung hinweist.
(7) Der Rat behält sich das Recht vor, bei Zweifeln am reibungslosen Ablauf der Aktionen diese bis auf weiteres zu verschieben bzw. einzustellen um eine Überarbeitung der Aktion zu ermöglichen und so deren Erfolg in höherem Maße gewährleisten zu können.
(8) Desweiteren ist es eine wichtige Funktion des Rates über die finanziellen Mittel der SMV insofern zu verfügen, als dass er jeder Investition von über 20€ zustimmen muss.
(9) Alle Sitzungen des SMV-Rates sind, falls nicht anders gewünscht, öffentlich.
(10) Bei den Sitzungen herrscht allgemeines Rederecht, soweit dies den Ablauf der Sitzung nicht beeinträchtigt.
(11) Sofern eines der Mitglieder des Rates Einwände gegen die Anwesenheit interessierter Gäste hat, findet die Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
(12) Als Gäste zählen in diesem Fall alle Anwesenden, außer den drei Schülersprechern, den zwei Stufensprechern und den Beauftragten.
(13) Es ist möglich Gäste während einer gesamten Sitzung oder auch nur partiell auszuschließen, sofern dies auf einer ausreichenden Begründung fußt.
(14) Ratssitzungen werden von einem Freiwilligen protokolliert.
(15) Dieser kann sowohl festgelegt, als auch rotierend oder vor jeder Sitzung erneut bestimmt werden.
(16) Das Protokoll wird durch den PR-Beauftragten an das Direktorat und die Verbindungslehrer übermittelt.
(17) Jeder Interessent muss die Möglichkeit haben in die Protokolle einzusehen. Sollte eine Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden ist lediglich ein Ergebnisprotokoll vonnöten.
(18) Jedes Mitglied des SMV Rates hat eine Stimme, die ihm nur bei Anwesenheit zusteht und ansonsten ersatzlos verfällt.
(19) Entscheidungen werden mittels einer geheimen, schriftlichen Wahl getroffen, deren Wahlleiter der Moderator oder eine vom Moderator bestimmte Person ist.
(20) In Einzelfällen darf eine Wahl um Zeit und Aufwand zu sparen auch per Akklamation getroffen werden.
(21) Hierbei ist jedoch auf einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl zu achten, um kein Mitglied des Rates in seiner Entscheidung zu beeinflussen.
(22) Sollte ein Mitglied Einwände gegen eine Wahl per Akklamation vorbringen findet die Wahl schriftlich und geheim statt.
(23) Das Ergebnis einer Abstimmung, die außerhalb einer offiziellen Ratssitzung so stattfindet, dass nur eine für die Mehrheit benötigte Anzahl an Personen, jedoch nicht alle, informiert werden, ist ungültig.
(24) Die Einnahmen von Projekten werden umgehend in das Sekretariat gebracht.
(25) Das Einsammeln von im Voraus zu leistenden Zahlungen übernimmt ausnahmslos das Sekretariat.
(26) Der Rat hat die Projektleitung im Vorfeld auf diese Maßgaben hinzuweisen und auf ihre Einhaltung zu achten.

1.4. Aufgaben der einzelnen Mitglieder

1.4.1. Die Schülersprecher
(1) Die Schülersprecher vertreten im SMV-Rat sowie im Schulforum die Gesamtheit der Schülerschaft und deren Anliegen.
(2) Als Repräsentanten der Schüler stellen sie darüber hinaus die Ansprechpartner in allen die SMV betreffenden internen als auch externen Belangen dar.
(3) Sie sind verpflichtet, die Leitung der Ratssitzungen als Moderatoren nach dem Rotationsprinzip zu übernehmen.
(4) Auf Wunsch können sie die Leitung auf ein anderes Ratsmitglied übertragen.
(5) Der erste Schülersprecher ist verpflichtet, die Leitung der Verantwortlichenversammlung zu übernehmen.
(6) Ist er verhindert oder gibt er die Leitung freiwillig ab übernimmt der nächste Schülersprecher diese Aufgabe.
(7) Der erste Schülersprecher ist verpflichtet die Bezirks Aussprache Tagung zu besuchen. Ist er verhindert übernimmt der nächste Schülersprecher diese Aufgabe.
(8) Die Planung und Leitung des Klassensprecherseminars fällt in den Aufgabenbereich der Schülersprecher.
(9) Die Schülersprecher übernehmen die Vorbereitungen zur Wahl ihrer Amtsnachfolger.

1.4.2. Die Stufensprecher
(1) Die Stufensprecher vertreten die Schüler der Unter- bzw. Mittelstufe und deren Anliegen SMV-Rat.
(2)Sie sind zu regelmäßigem Informationsaustausch mit den Jahrgangs- und Klassensprechern ihrer Stufen angehalten.

1.4.3. Die Beauftragten
(1) Die Beauftragten übernehmen einen einzelnen im Folgenden dargestellten Aufgabenbereich.
(2) Sie sind verpflichtet diese Aufgaben bestmöglich auszuführen und ihren Pflichten schnell und ordnungsgemäß nachzukommen.

1.4.3.1. Der Finanz-Beauftragte
(1) Der Finanz-Beauftragte ist der alleinige Verwalter der SMV-Finanzen.
(2) Er überträgt seine Kompetenzen nur in besonderen Fällen an Zweite.
(3) Eventuelle Anschaffungen für die SMV sind im voraus mit dem Finanz-Beauftragten abzusprechen, der bei Beträgen von bis zu 20 Euro selbst und ansonsten nach mehrheitlicher Rückversicherung vom SMV-Rat und ab einer bestimmten, abgesprochenen Höhe mit dem Einverständnis eines Verbindungslehrers über die Notwendigkeit der Ausgabe entscheidet.
(4) Das Konto der SMV läuft über das Sekretariat.
(5) Der Finanz-Beauftragte ist dazu angehalten, Schüler, die einen Einkauf für die SMV tätigen wollen, auf den Punkt 1.4.3.1 dieser Satzung hinzuweisen.
(6) Es ist dem Schüler freigestellt, sich für eine der folgenden Varianten zu entscheiden:
  1. Vorschuss:
    Der Schüler füllt den dafür vorgesehenen Antrag aus, um sich den vereinbarten Betrag von der SMV vorschießen zu lassen. Bei Tätigung des Einkaufs ist er strikt an die vertraglich festgelegten Vorgaben, wie den Maximalbetrag, den Zweck und die Frist, gebunden. Nachdem der Schüler den Einkauf getätigt hat, übergibt er den Gegenstand des Einkaufs dem Organisator der betreffenden Aktion und die Rechnung zusammen mit eventuellem Restgeld dem Finanz-Beauftragten. Dieser verifiziert sodann die Einhaltung der Vertragsbedingungen und bringt das Restgeld wie auch den ausgefüllten Antrag mit der Rechnung in das Sekretariat. Sollte gegen eine oder mehrere Vertragsbedingungen verstoßen worden sein, entscheidet der Rat im Einzelfall über das weitere Vorgehen.
  2. Rückfinanzierung:
    Der Schüler füllt den dafür vorgesehenen Antrag aus und sichert sich somit zu, dass ihm der ausgelegte Betrag für einen Kauf für die SMV im Nachhinein zurückerstattet wird. Er tätigt dann den Einkauf und legt diesen zusammen mit der Rechnung dem Finanz-Beauftragten vor. Dem Schüler ist es freigestellt sich den Betrag in bar auszahlen oder auf sein Konto überweisen zu lassen. Der Finanz-Beauftragte kommt dem jeweiligen Wunsch des Schülers schnellstmöglich nach und beantragt die Rückerstattung im Sekretariat.
  3. Gegenfinanzierung:
    Diese Variante ist für den jeweiligen Schüler mit Risiken verbunden, weshalb von ihr nur im Notfall Gebrauch gemacht werden sollte. Der Schüler tätigt einen Einkauf für die SMV, ohne davor einen Antrag ausgefüllt zu haben, lediglich mit mündlicher Rücksprache oder auf Verdacht und fordert die Kosten nachträglich von der SMV zurück. In diesem Fall entscheidet der Rat, ob der Einkauf von der SMV getragen werden soll oder nicht. Im ersten Fall füllt der Schüler den dafür vorgesehenen Antrag aus, den der Finanz-Beauftragte im Sekretariat einreicht und die Ausgabe in bar deckt oder sie auf das Konto des Schülers überweisen lässt.
(7) Die Verantwortung für das Geld liegt bei dem Schüler, der den Einkauf tätigt bzw. den Antrag auf einen Vorschuss eingereicht hat.
(8) Entsteht der SMV durch fahrlässiges Handeln ein finanzieller Schaden, kommt der Verantwortliche dafür auf.
(9) Der Finanz-Beauftragte ist der Ansprechpartner für jede Ausgabe, die im Sinne der SMV getätigt werden soll bzw. wurde.
(10) Der Finanz-Beauftragte verschafft sich Einblick in die Kalkulationen und Ausgaben von Aktionen um auch dort die Gelder überblicken zu können.
(11) Er verschafft sich über das Sekretariat Abrechnungen und Kontostände.
(12) In regelmäßiger Abfolge soll der Finanz-Beauftragte die Verantwortlichen-Versammlung über die Finanzen der SMV informieren.
(13) Der Finanz-Beauftragte hat kooperativ und verantwortungsbewusst zu handeln, strukturierte Arbeitsweisen sind Teil seines Aufgabenbereiches.
(14) Da die Finanzen eine angemessene Behandlung erfordern, sind klare Anträge und Arbeitspraktiken notwendig, doch ist auf ein optimales Maß an Anwenderfreundlichkeit zu achten.

1.4.3.2. Der PR-Beauftragte
(1) Aufgabe des PR-Beauftragten ist es die Schülerschaft über anstehende Aktionen, die Verantwortlichenversammlungen und SMV-Ratstreffen zu informieren.
(2) Die ihm dazu zur Verfügung stehenden Mittel sind in erster Linie die Schulhomepage und der SMV-Schaukasten.
(3) Zu diesem Zweck stellt sich der PR-Beauftragte ein Team zusammen, das ein Mitglied des Homepageteams und einen Layouter enthalten sollte.
(4) Weiterhin ist es Aufgabe des PR-Beauftragten die Vertreter der SMV-Gruppen (Vgl. VV) zu den Treffen der Verantwortlichenversammlung einzuladen.
(5) Der PR-Beauftragte stellt das Kommunikations- und Informationsorgan zwischen dem Rat und der Schülerschaft, der Lehrerschaft, dem Sekretariat und dem Direktorat dar.

1.5. Personelle Änderungen

(1) Eine personelle Änderung während eines Schuljahres tritt nur dann ein, wenn eines der Mitglieder des SMV-Rates sich als für sein Amt ungeeignet erweist oder freiwillig zurücktritt.
(2) Der Finanzbeauftragte bzw. der PR-Beauftragte kann in einem solchen Fall von den Schülersprechern und den Stufensprechern mit absoluter Mehrheit abgewählt werden.
(3) Enthaltungen sind bei dieser geheimen, schriftlichen Wahl, die auf eine Personaldiskussion folgen sollte, unzulässig.
(4) Es ist Aufgabe der Schüler- und Stufensprecher umgehend einen Nachfolger für das restliche Jahr zu wählen.
(5) Die Abwahl eines Schülersprechers erfolgt gemäß der GSO.
(6) Die Abwahl eines Stufensprechers folgt den Maßgaben der GSO zur Abwahl der Schülersprecher.

Die Verantwortlichenversammlung

2.1. Zusammensetzung
(1) Die Verantwortlichenversammlung setzt sich aus den Stufen-, Klassenstufen-, Kollegstufen- und Klassensprechern sowie je einem Vertreter der Multistars, der Tutoren, der Schülerzeitung, des Homepageteams und des Politikarbeitskreises zusammen.
(2) Darüber hinaus sind die Verbindungslehrer fester Bestandteil der Verantwortlichenversammlung.
(3) Die Wahl der Klassensprecher erfolgt nach der GSO.
(4) Vertreter der SMV-Gruppen sind durch eine spezielle Wahl in Eigenverantwortung zu autorisieren, sofern nicht bereits ein Vorsitzender legitimiert wurde, der die Vertretung seiner SMV-Gruppe übernimmt.

2.2. Einberufung, Planung und Leitung
(1) Der Termin für das Zusammentreten der Verantwortlichenversammlung wird nach Absprache mit den für die Raumverteilung zuständigen Lehrkräften auf Initiative der Schülersprecher dem Schulleiter vorgeschlagen.
(2) Der PR-Beauftragte ist für die rechtzeitige Bekanntgabe (mindestens 2 Schultage davor) und die Informierung der Teilnehmer zuständig.
(3) Um die inhaltliche Planung und die Festlegung der Tagesordnung kümmern sich die Schülersprecher.
(4) Jeder Schüler ist dazu aufgefordert, seine Anliegen im Voraus an diese heranzutragen.
(5) Die Tagesordnung wird vom PR-Beauftragten vor der Sitzung bekannt gegeben, um den Teilnehmern einen Überblick über die Sitzung zu verschaffen.
(6) Die Verantwortlichenversammlung tritt mindestens einmal im Monat zusammen, mit Zustimmung der Schülersprecher und des Schulleiters je nach Notwendigkeit auch öfter.
(7) Als Termin ist die 5. oder 6. Stunde vorgesehen, je nach Umfang der Tagesordnung ein bis zwei Schulstunden.
(8) Sollten Beiträge bei der Verantwortlichenversammlung vorgesehen sein, die nicht von einem der Schülersprecher, sondern von einem anderen Schüler kommen, ist der betreffende Schüler rechtzeitig von einem Schülersprecher darüber zu informieren, um diesem die Möglichkeit zur Vorbereitung zu geben.
(9) Ebenso sind Projektleitungen, deren Anwesenheit gewünscht wird, vom PR-Minister einzuladen.

2.3. Funktion und Arbeitsweise der Verantwortlichenversammlung
(1) Die Verantwortlichenversammlung ist das Schülergremium, das aufgrund seiner differenzierten Zusammensetzung die größte Legitimation besitzt.
(2) Es stellt bei Entscheidungen von größter Wichtigkeit die letzte Instanz der Schülerschaft dar.
(3) Der erste Schülersprecher ist als Leiter der Sitzung für die sinngemäße Einhaltung und Abhandlung der Tagesordnung zuständig, die während der Planung von den Schülersprechern ausgearbeitet wurde.
(4) Auch sollten sie jedem Schüler nach vorausgehender Wortmeldung Fragen und Anregungen zu den jeweiligen Themen gewähren, für eine Ablehnung der Wortmeldung ist eine ausreichende Begründung erforderlich.
(5) Sofern ein Schüler selbst einen eigenständigen Beitrag zu einem Thema leisten will, so kann er dies nach vorheriger Absprache mit den Schülersprechern tun.
(6) Wenn ein Schüler, der kein Teil der Verantwortlichenversammlung ist, selbst bei dieser vorsprechen will, so kann er dies nach Absprache mit der Leitung tun.
(7) Diese Regelung betrifft vor allem Projektleitungen, die, wenn ihre Aktion innerhalb der nächsten zwei Monate stattfindet, geladene Gäste der Versammlung sind, ebenso wie die beiden Verbindungslehrer.
(8) Neben der Möglichkeit mit Hilfe der Klassensprecher jede einzelne Klasse über die SMV-Arbeit informieren zu können, stellt die Verantwortlichenversammlung ein Forum dar, in dem für alle an der Schule stattfindenden, außerschulischen Aktivitäten ein Ansprechpartner anwesend ist, was nicht nur den Informationsfluss, sondern auch die Zusammenarbeit der einzelnen SMV-Gruppen untereinander, verbessert.
(9) Desweiteren bietet die Verantwortlichenversammlung auch eine Möglichkeit zur Meinungsbildung über anstehende Entscheidungen und Fragen die die Schüler betreffen.
(10) Dazu kann bei Bedarf eine geheime, schriftliche Wahl erfolgen, die nach denselben Regeln wie während eines Ratstreffens abläuft.
(11) Ansonsten findet die Wahl per Akklamation statt.
(12) Als Wahlleitung werden hier die Verbindungslehrer bevorzugt herangezogen, nach Möglichkeit zumindest kein stimmberechtigtes Mitglied.

3. Das Forum

3.1. Zusammensetzung
(1) Das Forum versteht sich grundsätzlich als offenes Treffen aller aktiven Mitarbeiter der Schülermitverantwortung und all derer, die sich in Zukunft engagieren wollen oder auch aus privatem oder anderweitig herrührendem Interesse an der Sitzung teilnehmen möchten.
(2) Das Forum steht jedem interessierten Schüler offen.
(3) Um thematische Arbeit zu verrichten, ist die Anwesenheit der entsprechenden Personen selbstverständlich besonders wünschenswert.
(4) Ebenfalls ist es sehr wichtig neue Aktive in die Arbeit der SMV einzuführen.
(5) Die Anwesenheit der Ratsmitglieder ist aufgrund ihrer Bedeutung für die SMV wichtig.


3.2. Einberufung, Planung und Leitung
(1) Einberufen wird das Forum auf Antrag eines Schülers, der bei dem SMV-Rat eingereicht wird.
(2) In diesem Antrag sollte der Schüler den Grund der Einberufung anführen um so die Planung der Sitzung des Forums zu erleichtern.
(3) Der Rat darf den Antrag nur Ablehnen, wenn der zeitliche Abstand zur letzten Sitzung noch gering ist.
(4) Für die Planung der Sitzung ist der Schüler zuständig, der sie einberufen hat, es sei denn der SMV-Rat beauftragt einen anderen Schüler mit dieser Aufgabe.
(5) Dies sollte jedoch nur nach hinlänglicher Begründung erfolgen.
(6) Wenn der Schüler selbst den SMV-Rat darum bittet, die Planung abzugeben, obliegt es diesem, wenn möglich, einen geeigneten Freiwilligen zu bestimmen.
(7) Falls hierfür niemand zur Verfügung steht, findet die Sitzung nicht statt.
(8) Der Schüler, der die Planung der Sitzung innehat, leitet diese, wenn er dies nicht selbst jemand anderem überträgt, jedoch sollten beide in diesem Fall eng zusammenarbeiten um dem Verlauf der Sitzung nicht zu schaden.
(9) Als Leiter der Sitzung ist er für die sinngemäße Einhaltung und Abhandlung der Tagesordnung zuständig, die während der Planung ausgearbeitet wurde.

3.3. Funktion und Arbeitsweise des Forums
(1) Das Forum dient der Kommunikation innerhalb der Schülermitverwaltung, dem Sammeln von Ideen für eventuelle Aktionen und der allgemeinen Nachbereitung zurückliegender Aktionen.
(2) Die Sitzungen finden in einem legeren Rahmen nach Ende der Unterrichtszeit im Schulgebäude statt.
(3) Es ist wünschenswert bei den Sitzungen auf ein angemessenes Verhältnis zwischen inhaltlicher und allgemeiner Thematik zu achten, oder aber eine Ungleichverteilung in der nächsten Sitzung auszugleichen.
(4) Im Forum werden keine Beschlüsse gefasst, sondern nur Aktionen und Ideen erörtert und diskutiert, eventuelle Probleme besprochen und die Zusammenarbeit optimiert.
(5) Hierzu versucht das Forum alle aktiven Mitarbeiter zu versammeln und gemeinsam fundierte Gespräche zu führen um so eventuelle Differenzen und Schwierigkeiten, aber auch Fehler aufzudecken um diese zu klären und wenn möglich zu beheben.
(6) Es versteht sich von selbst, dass jeder Teilnehmer an einer Sitzung des Forums seine Meinung offen äußern darf.
(7) Da im Forum alle aktiven Mitarbeiter der SMV zusammenkommen ist es unabdingbar jedem Teilnehmer die Möglichkeit zu bieten seine Meinung ausführlich zu erläutern und sich Gehör zu verschaffen.
(8) Allerdings müssen die Äußerungen inhaltlich passend und präzise formuliert sein, um die Redezeit der anderen nicht einzuschränken.
(9) Da das Forum das einzige Gremium ist, in dem alle in der SMV engagierten Schüler als solche auftreten und aufzutreten haben versteht sich das Forum als Einrichtung für die Zusammenarbeit, die auf gleichberechtigten, interessierten Schülern basiert.

unterschrieben von allen Stufen- und Klassensprecher des Carl-Orff-Gymnasiums im Schuljahr 2005/06


Autor: Schülersprecher
Homepagemitarbeiter:
09.10.2007